SCHRITT 1

Absicherung der Unfallstelle

Ein Unfall ist immer stressig – umso wichtiger ist ein klarer Ablauf. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab (Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck) und bringen Sie sich sowie andere Beteiligte in Sicherheit. Bei Personenschaden, Gefahrensituationen oder unklarer Schuldfrage rufen Sie die Polizei und – falls nötig – den Rettungsdienst.
Unfallschaden Animation UnfallPro
KFZ Gutachter dokumentiert Schaden
SCHRITT 2

Dokumentation & Sicherung

Nachdem die Unfallstelle abgesichert ist und – falls nötig – Polizei/Rettungsdienst informiert wurden, folgt der nächste entscheidende Schritt: Daten aufnehmen. Notieren Sie die Informationen aller Beteiligten möglichst vollständig. Dazu gehören Kennzeichen, Name, Anschrift, Telefonnummer, Versicherung (inkl. Versicherungsnummer, falls vorhanden) sowie Fahrzeugdaten. Wenn der Unfallgegner nicht kooperiert oder Angaben unklar sind, hilft es, ruhig zu bleiben und die wichtigsten Punkte zumindest per Foto zu sichern (z. B. Kennzeichen, Fahrzeugschein/Versicherungsdaten, sofern gezeigt). Ebenso wichtig sind Zeugen. Zeugen können später entscheidend sein, wenn Aussagen auseinandergehen oder die Schuldfrage nicht eindeutig ist. Achten Sie darauf, die Daten direkt vor Ort zu sichern – später sind Zeugen oft schwer erreichbar. Unterschreiben Sie nichts, das wie ein Schuldeingeständnis wirkt, wenn Sie sich nicht sicher sind.
SCHRITT 3

Fotos und Videos richtig machen!

Sobald die wichtigsten Daten aufgenommen sind, sollten Sie Fotos und Videos erstellen. Das ist oft der Unterschied zwischen „Aussage gegen Aussage“ und einer klar belegbaren Situation. Dokumentieren Sie dabei systematisch: erst Übersichtsaufnahmen, dann Details. Wichtig ist, dass die Bilder zeigen, wie die Fahrzeuge standen, wie die Umgebung aussah und welche Spuren vorhanden sind. Beginnen Sie mit Weitwinkel-/Übersichtsbildern aus mehreren Perspektiven: beide Fahrzeuge, Position auf der Straße, Fahrbahnmarkierungen, Verkehrszeichen, Ampeln, Kreuzungssituation. Danach folgen Detailaufnahmen der Schäden (Kratzer, Brüche, Verformungen) sowie Fotos von Spuren wie Bremsspuren, Flüssigkeiten, Trümmerteilen oder Lackabrieb. Auch das Wetter, Lichtverhältnisse und besondere Umstände (z. B. Baustelle, Sichtbehinderung) können relevant sein. Ein kurzes Video kann zusätzlich helfen, den Gesamtkontext einzufangen: einmal langsam um die Szene herumgehen und dabei ruhig filmen. Achten Sie darauf, dass die Aufnahmen scharf und gut beleuchtet sind und Sie mehrere Blickwinkel haben. Wenn es möglich ist, fotografieren Sie auch Kennzeichen und Fahrzeugdetails (z. B. Modellbezeichnung), ohne dabei riskante Situationen zu erzeugen.
UnfallPro Serviceablauf Animation
UnfallPro Serviceablauf Animation
SCHRITT 4

Belege konsequent sammeln

Nach der Dokumentation des Unfalls sollten Sie alle unfallbedingten Belege und Rechnungen sammeln und sicher aufbewahren. Diese Nachweise sind wichtig, damit Kosten später korrekt gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können – und damit nichts „untergeht“, nur weil ein Beleg fehlt. Typische Posten sind Abschleppkosten, Taxi- oder Mietwagenbelege, Arzt- und Medikamentenquittungen sowie Stand- oder Verwahrkosten (z. B. beim Abschlepphof oder in der Werkstatt). Auch kleinere Ausgaben können relevant sein, wenn sie direkt durch den Unfall entstanden sind. Notieren Sie sich am besten zusätzlich kurz, wann und warum die Ausgabe angefallen ist (z. B. „Taxi zur Arbeit, weil Auto nicht fahrbereit“). Praktisch: Fotografieren Sie alle Belege direkt mit dem Smartphone und speichern Sie diese geordnet (z. B. in einem Album „Unfall – Belege“). So haben Sie im Zweifel alles schnell griffbereit – auch wenn ein Papierbeleg verloren geht.
SCHRITT 5

Schaden bei einem KFZ Sachverständigen/Gutachter melden

Sobald Sie die wichtigsten Daten, Fotos und Belege gesichert haben, können Sie den Schaden digital z.B bei UnfallPro melden. Das Formular ist in wenigen Minuten ausgefüllt. Anschließend übernimmt unser Partner die nächsten Schritte: Terminvereinbarung, Unterlagenanforderung und – je nach Fall – die Abstimmung mit Versicherung, Werkstatt oder Anwalt. Sie erhalten dabei transparente Status-Updates, damit Sie jederzeit wissen, wie der Stand ist. Link zum Melden: Schaden melden bei UnfallPro Termin und Begutachtung vor Ort Unsere Partner-Sachverständigen arbeiten mobil und kommen in der Regel zu Ihnen – zu Hause, am Arbeitsplatz oder in die Werkstatt. Wir schlagen Ihnen den nächstgelegenen verfügbaren Partner vor und koordinieren den Termin zentral, damit es für Sie möglichst unkompliziert bleibt. Unter regulären Bedingungen kann ein Partner-Gutachter innerhalb von etwa 60–80 Minuten vor Ort sein. Diese Angabe ist ein Richtwert und hängt insbesondere von Region, Verkehrslage und aktueller Verfügbarkeit ab. Im Einzelfall informiert Sie der zuständige Partner-Gutachter über die realistische Ankunftszeit und den weiteren Ablauf.
UnfallPro Serviceablauf Animation

Transparenz die sich auszahlt!

Beweise statt Versprechen: So arbeiten unsere Partner-Gutachter – zuverlässig und unabhängig, damit dein Schaden nicht kleingerechnet wird.
KFZ Gutachter Unfallschaden BMW

BMW 320d 2019

Schadensart: Parkschaden Beifahrerseite Vorne - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Scheinwerfer, Stoßfänger. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden AUDI

AUDI A7 2011

Schadensart: Parkschaden Beifahrerseite Vorne - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Scheinwerfer, Stoßfänger. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden VW

VW Toareg V6 2020

Schadensart: Parkschaden Fahrerseite Hinten - Kratzer, Verformungen. Stoßfänger, Führungen, Sensoren. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden SEAT

SEAT Tarraco 2020

Schadensart: Vorfahrtschaden Linke Fahrzeugseite - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Stoßfänger, Kotflügel, Türen, Seitenleisten. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden SEAT

SEAT Leon 2021

Schadensart: Auffahrschaden Fahrzeugheck - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Kofferraum, Stoßfänger, Rückleuchte. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden BMW

BMW 320d 2019

Schadensart: Parkschaden Beifahrerseite Vorne - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Scheinwerfer, Stoßfänger. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden AUDI

AUDI A7 2011

Schadensart: Parkschaden Beifahrerseite Vorne - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Scheinwerfer, Stoßfänger. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden VW

VW Toareg V6 2020

Schadensart: Parkschaden Fahrerseite Hinten - Kratzer, Verformungen. Stoßfänger, Führungen, Sensoren. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden SEAT

SEAT Tarraco 2020

Schadensart: Vorfahrtschaden Linke Fahrzeugseite - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Stoßfänger, Kotflügel, Türen, Seitenleisten. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden SEAT

SEAT Leon 2021

Schadensart: Auffahrschaden Fahrzeugheck - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Kofferraum, Stoßfänger, Rückleuchte. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden SKODA

Skoda Octavia 2017

Schadensart: Parkschaden durch rollendes Fahrzeug - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Rückleuchte links, Stoßfänger. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden HYUNDAI

Hyundai KONA 2023

Schadensart: Auffahrschaden Fahrzeugheck mittig - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Kofferraumdeckel Stoßfänger. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden FIAT

Fiat 500L 2018

Schadensart: Vorfahrtschaden Linke Fahrzeugseite - Kratzer, Verformungen. Kotflügel, Türen, Sensoren. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden MAZDA

Mazda 3 2007

Schadensart: Parkschaden Fahrzuegheck - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Stoßfänger, Sensoren. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden VW

VW Golf 4 2001

Schadensart: Vorfahrtsschaden Fahrzeugfront - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Stoßfänger, Scheinwerfer. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden SKODA

Skoda Octavia 2017

Schadensart: Parkschaden durch rollendes Fahrzeug - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Rückleuchte links, Stoßfänger. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden HYUNDAI

Hyundai KONA 2023

Schadensart: Auffahrschaden Fahrzeugheck mittig - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Kofferraumdeckel Stoßfänger. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden FIAT

Fiat 500L 2018

Schadensart: Vorfahrtschaden Linke Fahrzeugseite - Kratzer, Verformungen. Kotflügel, Türen, Sensoren. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden MAZDA

Mazda 3 2007

Schadensart: Parkschaden Fahrzuegheck - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Stoßfänger, Sensoren. Gegnerische Versicherung zahlt!
KFZ Gutachter Unfallschaden VW

VW Golf 4 2001

Schadensart: Vorfahrtsschaden Fahrzeugfront - Kratzer, Dellen, Abschürfungen. Stoßfänger, Scheinwerfer. Gegnerische Versicherung zahlt!
UnfallPro Hintergrundbild

Fragen die den Unterschied machen!

Wer zahlt das Gutachten – entstehen mir als Geschädigtem Kosten?
Grundsätzlich werden bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden die erforderlichen Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Bei Mitverschulden erfolgt die Erstattung anteilig. In Kasko-Fällen gelten die Bedingungen deines Versicherungsvertrags.
Wir vermitteln einen unabhängigen Partner-Sachverständigen; die konkrete Kostentragung hängt vom Einzelfall ab.
Sie werden von unseren Partner-Gutachtern natürlich immer Informiert um keine unerwarteten Kosten zu tragen.
Ab welcher Schadenhöhe brauche ich ein Gutachten (Bagatellgrenze) – wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei geringfügigen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag mit Fotos. Dennoch empfehlen wir, einen Gutachter hinzuzuziehen, da bereits kleine Schäden häufig die Bagatellgrenze überschreiten können. Dieses Recht steht Ihnen zu.
Ab einer gewissen Größenordnung (in der Praxis häufig im Bereich ca. 750–1.000 €, regional und je nach Rechtsprechung abweichend) ist ein Gutachten sinnvoll, weil damit auch Positionen wie Wertminderung, Reparaturweg, Stand-/Ausfallzeiten u. Ä. sauber dokumentiert werden. Wir empfehlen eine Kurzprüfung: Der Gutachter sagt dir, was im konkreten Fall nötig ist.
Wie schnell bekomme ich einen Termin und wie ist der Ablauf?
Unsere Partner-Gutachter sind darauf bedacht, dir im Schadensfall möglichst schnell zur Seite zu stehen. Während der regulären Öffnungszeiten – täglich von Montag bis Sonntag, 8:00 bis 20:00 Uhr – ist es möglich, dass ein Partner-Gutachter innerhalb von 60 bis 80 Minuten bei dir vor Ort eintrifft. Vor Ort werden das Fahrzeug, Schadenbilder sowie relevante Daten erfasst. Anschließend erstellt der Partner-Gutachter das Gutachten – in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen, abhängig vom Umfang – und stellt es dir zur Verfügung. Auf Wunsch wird das Gutachten auch direkt an deinen Anwalt, die Werkstatt oder die Versicherung übermittelt. Wichtiger Hinweis: Alle Zeitangaben sind Richtwerte und stellen keine verbindlichen Zusagen dar. Im Einzelfall informiert dich der jeweils zuständige Gutachter individuell über den Ablauf, den aktuellen Stand sowie mögliche Abweichungen. Du erhältst bei Bedarf entsprechende Status-Updates direkt vom Gutachter. Darüber hinaus kann dir der Gutachter auf Wunsch auch Empfehlungen für geeignete Anwälte oder Werkstätten aussprechen, mit denen bereits gute Erfahrungen gemacht wurden.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren – habe ich freie Wahl?
Bei Haftpflichtschäden hast du als Geschädigter grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen.
Die gegnerische Versicherung arbeitet häufig mit eigenen Partnern zusammen, die nicht zwingend in deinem Interesse handeln.
Ein Verweis auf „Versicherungspartner“ ist keine Pflicht. In der Kasko kann es vertragliche Vorgaben geben.
Unsere Partner arbeiten unabhängig; die Entscheidung triffst du.
Sind Nutzungsausfall, Mietwagen und merkantile Wertminderung im Gutachten berücksichtigt?
Je nach Sachlage ja: Der Sachverständige kann die Nutzungsausfall-Dauer ermitteln, was eine Ersatzleistung (Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen) ermöglicht.
Eine merkantile Wertminderung kommt – abhängig von Alter, Laufleistung und Schadenbild – in Betracht und wird, wenn sachlich begründbar, im Gutachten ausgewiesen.
Ob und in welcher Höhe diese Positionen erstattet werden, entscheidet die Regulierung im Einzelfall.
Kann ich mir den Schaden auch ohne Reparatur auszahlen lassen (fiktive Abrechnung)?
Bei Haftpflichtschäden ist eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis grundsätzlich möglich.
Je nach Ausmaß des Schadens sowie Alter und Zustand des Fahrzeugs kann es sinnvoller sein, sich den Betrag auszahlen zu lassen, statt das Fahrzeug reparieren zu lassen.
Dabei wird regelmäßig ohne Umsatzsteuer abgerechnet, solange keine reparaturbedingten Rechnungen vorliegen. Einzelpositionen (z. B. Verbringung/UPE-Aufschläge) werden regional/gerichtlich unterschiedlich bewertet.
Das Gutachten liefert die neutrale Grundlage; die tatsächliche Regulierung erfolgt im Einzelfall.
Kommt der Gutachter zu mir und seid ihr regional oder deutschlandweit verfügbar?
Unsere Partner-Sachverständigen arbeiten mobil und besichtigen dein Fahrzeug in der Regel bei dir, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.
UnfallPro baut ein deutschlandweites Netzwerk aus; die Verfügbarkeit variiert je Region.
Wir schlagen dir den nächstgelegenen verfügbaren Partner vor und koordinieren den Termin.
Was sollte ich direkt nach dem Unfall tun?
1. Sichern & Polizei rufen (bei Personenschaden, ungeklärter Schuld, hohem Schaden). 2. Daten & Zeugen sichern: Kennzeichen, Versicherung, Kontaktdaten, Zeugen. 3. Fotos/Videos von Fahrzeug, Umfeld, Spuren, Übersicht + Details. 4. Kein Schuldanerkenntnis, nur Fakten. 5. Sofort Kontakt zu UnfallPro → Vorprüfung & Termin beim unabhängigen Partner-Gutachter. 6. Belege sammeln: Abschleppen, Standkosten, Taxibelege, Arzt, etc.
Rechtlicher Hinweis:
UnfallPro ist weder Sachverständigenbüro noch Rechtsanwaltskanzlei.
Wir vermitteln/koordinieren Leistungen unabhängiger Kfz-Sachverständiger; rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch eigenständige, zugelassene Kanzleien.
Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung oder Einzelfallprüfung.
UnfallPro berechnet keine honorarab­hängigen Provisionen, sondern arbeitet mit festen Pauschalen. Als Kunde von UnfallPro entstehen Ihnen dadurch keine zusätzlichen Kosten – im unverschuldeten Schadensfall sogar gar keine, da in der Regel die gegnerische Versicherung für die Kosten aufkommt. (Einzelfallabhängig)
Kontakt
UNFALLPRO.COM
2025 Alle Rechte vorbehalten
office@unfallpro.com
Diese Website ist nicht Teil der Facebook-Website oder von Facebook Inc. Darüber hinaus wird diese Website in keiner Weise von Facebook unterstützt. Facebook ist eine Marke von Facebook, Inc. Wir verwenden auf dieser Website Remarketing-Pixel/Cookies von Google, um erneut mit den Besuchern unserer Website zu kommunizieren und sicherzustellen, dass wir sie in Zukunft mit relevanten Nachrichten und Informationen erreichen können. Google schaltet unsere Anzeigen auf Websites Dritter im Internet, um unsere Botschaft zu kommunizieren und die richtigen Personen zu erreichen, die in der Vergangenheit Interesse an unseren Informationen gezeigt haben.